EnEV - Energieeinsparverordnung
Für Gebäude und deren Anlagentechnik gilt die neue Fassung der
Energieeinspar-Verordnung EnEV 2016 und das EEG 2017!
Die Energieeinsparverordnung im Sanierungsbereich:
Zuverlässige Energieeinsparung erreicht man am besten durch die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Moderne Wärmedämm-Verbundsysteme für die Fassade, neue Fenster mit energiesparenden Verglasungen, ein effizientes Heizsystem und ein bestens gedämmtes Dach sind die Grundlagen dafür. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie umfassend!
Die Energieeinsparverordnung im Neubau:
In der Verordnung nimmt der Neubau den größten Teil ein. Sie zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren.
Wer sich heute beim Bau eines Hauses mit den Mindeststandards der EnEV begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Daher empfiehlt es sich, schon jetzt nach zukünftigen Effizienzstandards zu bauen.
Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Zudem werden dafür Fördermittel von der KfW angeboten, wenn die EnEV-Anforderungen übertroffen werden.